Avodah Zarah 147

Kapitel 147

א <big><strong>מתני׳</strong></big> אלו אסורין ואוסרין בכל שהו יין נסך ועבודת כוכבים ועורות לבובין
1 <b>F</b><small>OLGENDE</small> D<small>INGE SIND UND MACHEN VERBOTEN IM</small> Q<small>UANTUM EINES</small> M<small>INIMUMS</small>: L<small>IBATIONSWEIN</small>, G<small>ÖTZEN</small>, <small>AUSGEHERZTE</small>F<small>ELLE</small>,
ב ושור הנסקל ועגלה ערופה
2 <small>DAS GESTEINIGTE</small>R<small>IND</small>, <small>DAS GENICKBROCHENE</small>K<small>ALB</small>,
ג וציפורי מצורע ושער נזיר ופטר חמור ובשר בחלב ושעיר המשתלח וחולין שנשחטו בעזרה הרי אלו אסורין ואוסרין בכל שהוא:
3 <small>DIE</small> V<small>ÖGEL DES</small> A<small>USSÄTZIGEN</small>, <small>DAS</small> H<small>AAR DES</small> N<small>AZIRÄERS</small>, <small>DAS</small> E<small>RSTGEBORENE DES</small> E<small>SELS</small>, F<small>LEISCH MIT</small> M<small>ILCH</small>, <small>DER FORTZUSCHICKENDE</small> [S<small>ÜNDEN</small>]<small>BOCK</small> <small>UND PROFANE</small> T<small>IERE</small>, <small>DIE IM</small> T<small>EMPEL GESCHLACHTET WORDEN SIND</small>. D<small>IESE ALLE SIND UND MACHEN VERBOTEN IM</small> Q<small>UANTUM EINES</small> M<small>INIMUMS</small>.
ד <big><strong>גמ׳</strong></big> תנא מאי קחשיב אי דבר שבמנין קחשיב ליתני נמי חתיכות נבילה אי איסורי הנאה קא חשיב ליתני נמי חמץ בפסח א"ר חייא בר אבא ואיתימא ר' יצחק נפחא האי תנא תרתי אית ליה דבר שבמנין ואיסורי הנאה
4 GEMARA. Was zählt hier der Autor auf: wenn Dinge, die gezählt zu werden pflegen, so sollte er auch Stücke Aas mitzählen, und wenn Dinge, die zur Nutznießung verboten sind, so sollte er auch Gesäuertes am Pesaḥfeste mitzählen!? R. Ḥija b. Abba, nach anderen R. Jiçḥaq der Schmied, erwiderte: Dieser Autor zählt das auf, wobei beides vorhanden ist, die gezählt werden und die zur Nutznießung verboten sind. –
ה וליתני אגוזי פרך ורימוני בדן דדבר שבמנין ואיסורי הנאה הוא
5 Sollte er doch auch zerreibbare Nüsse und badanische Granatäpfel mitzählen, denn diese werden gezählt und sind auch zur Nutznießung verboten!? –
ו הא תנא ליה התם הראוי לערלה ערלה הראוי לכלאי הכרם כלאי הכרם
6 Von diesen lehrte er schon an einer anderen Stelle. Was zum Ungeweihten gehört, macht als Ungeweihtes [verboten], und was zur Mischfrucht gehört, macht als Mischfrucht [verboten]. –
ז וליתני ככרות של בעה"ב לענין חמץ בפסח מאן שמעת דא"ל ר"ע הא תנא ליה התם ר"ע מוסיף אף ככרות של בעה"ב:
7 Sollte er es auch von Broten eines Privatmannes hinsichtlich des Gesetzes vom Gesäuerten am Pesaḥfeste lehren!? – Derjenige, der diese Ansicht vertritt, ist ja R. A͑qiba, und dort lehrt er auch: R. A͑qiba fügt noch Brote eines Privatmannes hinzu.
ח הרי אלו: למעוטי מאי למעוטי דבר שבמנין ולאו איסורי הנאה א"נ למעוטי איסורי הנאה ולא דבר שבמנין:
8 D<small>IESE</small> Was schließt dies aus? – Dies schließt Dinge aus, die gezählt werden, aber nicht zur Nutznießung verboten sind, oder zur Nutznießung verboten sind, aber nicht gezählt werden.
ט <big><strong>מתני׳</strong></big> יין נסך שנפל לבור כולו אסור בהנאה רשב"ג אומר ימכר כולו לעובד כוכבים חוץ מדמי יי"נ שבו:
9 <b>W</b><small>ENN</small> L<small>IBATIONSWEIN IN EINE</small> W<small>EINKUFE GEKOMMEN IST</small>, <small>SO IST DAS GANZE ZUR</small> N<small>UTZNIESSUNG VERBOTEN</small>; R. Š<small>IMO͑N B</small>. G<small>AMLIÉL SAGT</small>, <small>MAN VERKAUFE DAS GANZE AN EINEN</small> N<small>ICHTJUDEN MIT</small> A<small>BZUG DES</small> W<small>ERTES DES DARIN BEFINDLICHEN</small> L<small>IBATIONSWEINES</small>.
י <big><strong>גמ׳</strong></big> אמר רב הלכה כרשב"ג חבית בחביות אבל לא יין ביין ושמואל אמר אפי' יין ביין וכן אמר רבב"ח א"ר יוחנן אפי' יין ביין וכן א"ר שמואל בר נתן א"ר חנינא אפי' יין ביין וכן א"ר נחמן אמר רבה בר אבוה אפי' יין ביין
10 GEMARA. Rabh sagte: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Gamliél in dem Falle, wenn ein Faß unter Fässer gekommen ist, nicht aber, wenn Wein in Wein. Šemuél aber sagte, auch wenn Wein in Wein. Ebenso sagte auch Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, auch wenn Wein in Wein. Ebenso sagte auch R. Šemuél b. Nathan im Namen R. Ḥaninas, auch wenn Wein in Wein. Ebenso sagte auch R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha, auch wenn Wein in Wein.
יא א"ר נחמן הלכה למעשה יי"נ יין ביין אסור חבית בחבית מותר סתם יין אפי' יין ביין מותר:
11 R. Naḥman sagte: Für die Praxis ist die Halakha zu entscheiden, wenn Wein in Wein, so ist es verboten, wenn ein Faß unter Fässer, so ist es erlaubt; bei ihrem gewöhnlichen Weine ist es erlaubt, auch wenn Wein in Wein.